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Gewinnfreibetrag

So sparen Sie bis zu 50% Einkommensteuer:

Gewinnfreibetrag für natürliche Personen aller betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Einnahmen- und Ausgabenrechner



  • Für Gewinne über EUR 30.000 kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden

    Dafür müssen im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) angeschafft werden.

    Zum begünstigten Anlagevermögen zählen auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen


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